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auf unseren Schießständen
während der Corona-Pandemie
Diese
nachstehenden Auflagen sind
verpflichtend für jeden Schützen
(-in) der unsere Anlage benutzt:
Der
Mindestabstandvon (1,75m–2,00m)
muss immer gewährleistet sein.
Die Anzahl der Schützen muss
stark reduziert werden:
a) LG Bahn – 2
Schützen und eine Standaufsicht
für Lang- u. Kurzwaffe
b)
KK-Stand – 2 Schützen und
eine Standaufsicht für
Lang- u. Kurzwaffe
c)
Zuschauer sind verboten
Auf unserer
Anlage herrscht Maskenpflicht.
Während des Schießens darf diese
abgenommen werden.
Sollte
es zu Waffenstörungen kommen
und/oder die Standaufsicht von
Nöten sein, darf der Abstand
verringert werden, hierbei ist
jedoch eine Maske zu tragen.
Desinfektionsmittel
wird an den Eingängen zur
Verfügung stehen und muss beim
Betreten der Anlage benutzt werden.
Ein
Verweilen im Vereinsvorraum dient
nur der Vor- und Nacharbeit auf
das Schießen. Private
Treffen/Ansammlungen sind
verboten. Die Verweildauer ist auf
ein Minimum zu reduzieren.
Umziehen für
Langwaffenschützen/-innen ist im
Feier-/Fetenraum erlaubt.
Personen mit
Erkältungssymptomen / Kontakt zu
einer infizierten Person oder
Rückkehrer aus einem Risikogebiet
müssen zu Hause bleiben, ebenso
empfehlen wir dies für
Risikogruppen.
Es
darf nur mit eigenem Sportgerät
und Equipment geschossen werden.
Das Verwenden von Vereinswaffen
und/oder Equipment ist auf Grund
der Infektionsgefahr nicht
möglich. Eine Ausnahme gibt es
nur für den Jugendbereich, der
unter Punkt 15 näher erläutert
wird.
Die
Räumlichkeiten sind zu lüften
durch Öffnen der Fenster, die nach
dem Training wieder zu verschließen
sind.
Zur
Nachverfolgung einer
Infektionskette müssen sich alle
Anwesenden mit
Namen,
Telefonnummer und Beginn/Ende des
Schießens in eine bei der
Standaufsicht vorliegenden Liste
eintragen.
Einhaltung
der Husten-Nies-Kette.
Die Sanitäranlagen sind
geschlossen, da hier keine
kontinuierliche Desinfektion
garantiert werden kann. Die Kosten
für eine externe Reinigungskraft
sind nicht zu finanzieren.
Die jeweilige Standaufsicht muss
sich zu jedem Training auf dem
Formular zur Anwesenheit
eintragen.
Die Standaufsicht ist für die
Einhaltung der Maßnahmen
zuständig und verantwortlich.