Bürger - Schützen - Verein Hiesfeld 1654 e.V.


                 
    

   

 



          

  
            


 
 


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Verhaltensregeln für den Schieß- und Trainingsbetrieb ...
Microsoft Word - Schiessbetrieb unter Corona_2020

... auf unseren Schießständen während der Corona-Pandemie

Diese nachstehenden Auflagen sind verpflichtend für jeden Schützen (-in) der unsere Anlage benutzt:

Der Mindestabstandvon (1,75m–2,00m) muss immer gewährleistet sein.
 
Die Anzahl der Schützen muss stark reduziert werden:
          a) LG Bahn   –  2 Schützen und eine Standaufsicht für Lang- u. Kurzwaffe
          b) KK-Stand  – 
2 Schützen und eine Standaufsicht für Lang- u. Kurzwaffe           
          c) Zuschauer sind verboten

Auf unserer Anlage herrscht Maskenpflicht. Während des Schießens darf diese abgenommen werden.

Sollte es zu Waffenstörungen kommen und/oder die Standaufsicht von Nöten sein, darf der Abstand verringert werden, hierbei ist jedoch eine Maske zu tragen.

Desinfektionsmittel wird an den Eingängen zur Verfügung stehen und muss beim Betreten der Anlage benutzt werden.

Ein Verweilen im Vereinsvorraum dient nur der Vor- und Nacharbeit auf das Schießen. Private Treffen/Ansammlungen sind verboten. Die Verweildauer ist auf ein Minimum zu reduzieren. Umziehen für Langwaffenschützen/-innen ist im Feier-/Fetenraum erlaubt.

Personen mit Erkältungssymptomen / Kontakt zu einer infizierten Person oder Rückkehrer aus einem Risikogebiet müssen zu Hause bleiben, ebenso empfehlen wir dies für Risikogruppen.

Es darf nur mit eigenem Sportgerät und Equipment geschossen werden. Das Verwenden von Vereinswaffen und/oder Equipment ist auf Grund der Infektionsgefahr nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es nur für den Jugendbereich, der unter Punkt 15 näher erläutert wird.

Die Räumlichkeiten sind zu lüften durch Öffnen der Fenster, die nach dem Training wieder zu verschließen sind.

Zur Nachverfolgung einer Infektionskette müssen sich alle Anwesenden mit Namen,      Telefonnummer und Beginn/Ende des Schießens in eine bei der Standaufsicht vorliegenden Liste eintragen.

Einhaltung der Husten-Nies-Kette.

Die Sanitäranlagen sind geschlossen, da hier keine kontinuierliche Desinfektion garantiert werden kann. Die Kosten für eine externe Reinigungskraft sind nicht zu finanzieren.

Die jeweilige Standaufsicht muss sich zu jedem Training auf dem Formular zur Anwesenheit eintragen.

Die Standaufsicht ist für die Einhaltung der Maßnahmen zuständig und verantwortlich.

Jugendtraining
a)  Jugendliche, die ein eigenes LG-Gewehr mit Equipment besitzen, haben dieses zu benutzen.
b) Jugendliche, die kein eigenes LG-Gewehr und Equipment besitzen, bekommen dies vom Verein   stellt, jeder Jugendliche bekommt ein LG-Gewehr und eine Schießjacke und Handschuhe zur Verfügung, das mit einem Etikett mit seinem Namen versehen wird, so dass die Hygienevorschrift sichergestellt wird, das nur immer der gleiche Jugendliche dieses Gewehr mit Equipment nutzt.
c)   Die Jugendleitung trägt die Verantwortung für die Umsetzung.

Da derzeit keine Einnahmen aus Schankbetrieb und Events umgesetzt werden können, wird für die Beschaffung der Hygieneartikel, Standnutzung und für die Energiekosten eine Umlage von jedem Schützen, der am Schießbetrieb teilnimmt, in Höhe von 4,00 ¤ erhoben. Jugendliche sind davon ausgenommen.

Diese Öffnung ist kein Freifahrschein für ein geselliges Beisammensein, diese Öffnung dient einzig und allein dem sportlichen Schießen und der Wiederaufnahme des Trainings. Ein Getränkeverkauf im Schankraum ist untersagt. Wir als Vorstand behalten uns stichprobenartig den Trainings beizuwohnen. Sollten wir Verstöße gegen die oben genannten Regeln bemerken, werden wir ohne Vorwarnung den Trainingsbetrieb für den Personenkreis beenden.

... Aufgaben der Standaufsicht in Zeiten der Corona-Pandemie

  1. Grundsätzlich muss bei jedem Training eine Standaufsicht gestellt werden.

  2. Es wird eine Anwesenheitsliste geführt auf der die Standaufsicht und der Schütze/-in einzutragen sind.

  3. Die Standaufsicht ist zuständig für die Einhaltung und Durchführung der Verhaltensregeln während der Corona-Pandemie.

  4. Überprüfung derAnwesenheitsliste auf Vollständigkeit.

  5. „Erklärung zur Einhaltung der Corona-Maßnahmen“ von allen Schützen (-innen) zu unterschreiben.

  6. Ggf.eine Unterweisung durchführen, falls Fragen zu den Maßnahmen sind.

  7. Desinfektion der benutzten Oberflächen und Lüften des Standes.

  8. Bei Verstoß gegen die Maßnahmen wird der Schütze (-in) sofort des Standes verwiesen.

  9. Dem Vorstand Bescheid geben, wenn Desinfektionsmittel zur Neige geht.

  10. Wenn letzte Trainingseinheit beendet ist, Lichter aus und ordnungsgemäß alles absperren.


Verhaltensregeln für den Thekenbetrieb