Durch einen
glücklichen
Zufall blieb uns eine aufschlussreiche Urkunde
erhalten. Sie befindet
sich als Original im Stadtarchiv
Düsseldorf,
in einer Kopie im Stadtarchiv
Dinslaken.
Wir verdanken sie dem Eifer Friedrich Wilhelms
I., der von
allen Gilden und Zünften der Stadt Dinslaken
und ihrer Umgebung ein
Verzeichnis anforderte. Der damalige
Landrichter L.H. Kumpsthoff war
sich zwar bewusst, dass die „Sebastianus-Gilde
zu Hiesfeld " nicht
hierher passte, da sie doch eine ,,Schütterey"
(Schützengesellschaft)
und keine Handwerkergilde darstellte. Da aber
auch die
Vermögensverhältnisse interessierten, reichte
er trotzdem die Statuten
nach Berlin ein.
Aus dem Vorwort der
Statuten ist nicht klar zu entnehmen, wann die
Gilde gegründet wurde.
Vielleicht bekam sie den Gildenbrief durch den
vorigen Herzog, nämlich
den Vater Friedrich Wilhelms, König Friedrich
I. Der Ursprung der
Hiesfelder Schützen kann viel weiter
zurückliegen, wie das bei anderen
Gilden und in anderen Orten häufig
nachgewiesen wurde, zumal auch die
Pfarre Hiesfeld älter ist als die Dinslakener.
Interessant dürfte
es
sein, dass von einem Einsatz der Schützengilde
im 30-jährigen Krieg
keine Rede ist. Vielmehr haben die Schützen
jahrelang nicht mehr geübt.
Die Zeiten für Wehr- und Verteidigungsaufgaben
waren längst vorbei.
Wenn auch die alte
Armbrust gegen bequemere Feuerwaffen
vertauscht wurde, darf man weder
für die Berichtszeit noch für den 30-jährigen
Krieg an eine
kriegsmäßige Verwendung der Gilde denken. Um
so farbenfreudiger war das
Auftreten der Schütterey zu
Repräsentationszwecken, bei kirchlichen
Feiern, zur Huldigung anlässlich des Besuchs
des Monarchen.
Und auch damals war
der
Höhepunkt bereits das Schützenfest. Beliebt
war die Einrichtung von
Strafen in Gestalt einiger Fass Bier. Aber es
gab auch sonst
Merkwürdiges genug in den Statuten zu lesen
und zu vergleichen mit den
heutigen Zuständen.
Die ursprünglichen
Satzungen ältester Zeit sind die vorliegenden
auf keinen Fall. Sie
regten den Hiesfelder Bürgerschützenverein zu
verstärkter Rückschau in
die Vergangenheit an. Einem Schreiben des
Landrichters L.H. Kumpsthoff
waren als Anlage die Bedingungen für die
Schützengilde Hiesfeld
beigefügt. Aus ihr ging hervor, dass die
Herzöge von Cleve im Jahre
1654, also kurz nach dem 30-jährigen Krieg,
die Bedingungen für das
weitere Bestehen der Schützengilde Sebastianus
in Hiesfeld festgelegt
haben.